Schulgeld

Für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte ihren ständigen Wohnsitz im südlichen Landkreis BGL (Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau,
Schönau a. K.) haben, wird das fällige Schulgeld vom Landkreis BGL übernommen.

In allen anderen Fällen bitten wir bzgl. des Schulgeldes um Kontaktaufnahme mit der Schulleitung.